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 Technische Prüfungen nach Baurecht

 der Bundesländer

 

Obwohl in Deutschland ein hoher Standard in der Geräte-, Anlagen- und Installationstechnik besteht, können technische Anlagen gefährlich sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Fehler bei der Errichtung oder im Betrieb der Anlagen gemacht werden. Dabei werden sehr oft, auch aus Unwissenheit, die bestehenden Verordnungen und Richtlinien, welche die Sicherheit im Umgang mit der Technik regeln, nicht eingehalten. 

Unsere anerkannten Sachverständigen bewerten die Sicherheit und Qualität von technischen Anlagen, untersuchen Störungen sowie Schäden und erstellen Gutachten über den sicherheitstechnischen Zustand der Anlagen. Ebenso bewerten sie die Wirksamkeit der vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen.

Das Baurecht der einzelnen Bundesländer schreibt für Sonderbauten erstmalige und wiederkehrende Sachverständigenprüfungen vor.

 

Sonderbauten sind in den einzelnen Länderverordnungen geregelt. Es sind:

     - Verkaufsstätten

     - Versammlungsstätten

     - Krankenhäuser

     - Beherbergungsstätten

     - Hochhäuser

     - Mittel- und Großgaragen

     - Einrichtungen mit Räumen für Pflege- und Betreuungsleistungen

     - Schulen

     - Hallenbauten (> 2000 qm)

     - Messebauten, Flughäfen, Bahnhöfe

     - sonstige bauliche Anlagen, soweit Prüfungen im Einzelfall bauaufsichtlich angeordnet sind

In den jeweiligen Landesverordnungen, so z.B. der Prüfverordnung des Landes NRW (PrüfVO NRW) vom 24.11.2009, werden neben den Erstprüfungen nach Errichtung auch die wiederkehrenden Prüfungen der technischen Anlagen geregelt.

 

Unsere anerkannten Sachverständigen prüfen:

     - Elektrische Anlagen und Einrichtungen

     - Brandmelde- und Alarmanlagen (Gefahrenmeldeanlagen)

     - Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

     - Sicherheitsstromversorgungsanlagen

     - Blitzschutzanlagen

 

Über unsere Kooperationspartner prüfen wir darüber hinaus CO- Warnanlagen, Feuerlöschanlagen, Lüftungstechnische Anlagen und Rauchabzugsanlagen. Aus anderen gesetzlichen Regelungen sind auch die Prüfung von Fahrtreppen, Aufzügen und kraftbetätigte Türen und Tore erforderlich.

 

Die Sachverständigen der Technic Inspect GmbH bieten damit Betreibern, Bauherren, Architekten, Fachplanern und Errichtern die Sicherheit in der Planung, Ausführung und im Betrieb an.

Technic Inspect GmbH  | tolls@technic-inspect.de
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