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Technische Unternehmensberatung für KMU

Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU) haben im Gegensatz zu den großen Konzernen kaum die finanziellen und personellen Möglichkeiten, hausintern die gesetzlichen Vorgaben im Arbeitsschutz und der Anlagen- sowie der Gebäudesicherheit umfassend bewerten zu können. Sie benötigen i.d.R. externe Beratungskompetenz zu wesentlichen Fragestellungen.

Die Neuordnung des Betriebs- und Anlagensicherheitsrechts durch die Einführung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichVO) zum 01. Januar 2003 hat nicht nur gravierende Auswirkungen auf das Prüfwesen (siehe unsere Dienstleistung Technisches Prüfmanagement), sondern im Grunde genommen auf das gesamte Unternehmen.

Dem Unternehmer wird damit mehr Eigenverantwortung übertragen, aber es ergeben sich auch neue Möglichkeiten und Chancen zur Optimierung.

Die neuen Regelungen zwingen geradezu auch zu Veränderungen der innerbetrieblichen Organisation und der Neuordnung der Haftungssituation des Managements.

Die gesetzeskonforme Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln bei der Arbeit, der Organisation des Arbeitsschutzes und die Konzentration der Verantwortung und Haftung auf das Management sind u.a.  Zielsetzung der BetrSichVO. Damit werden sie elementarer Bestandteil der Unternehmensabläufe. Die BetrSichVO führt in konsequenter Weise den im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eingeschlagenen Weg zu einem präventionsorientierten betrieblichen Regelungssystem in Betreiberverantwortung fort.

 

Der Präventionsgedanke beinhaltet u.a.:

     - Verpflichtung zur Prüfung aller im Einsatz befindlichen Arbeitsmittel

     - Durchführung einer arbeitsplatz- und arbeitsmittelbezogenen Gefährdungsbeurteilung (GBU)

     - GBU im Kontext zur Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf und Arbeitsaufgabe erstellen

     - Sicherstellung der sicheren Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel

     - Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes bis hin zum Management

Der Arbeitgeber wird durch die BetrSichVO der alleinig Handelnde und ist verpflichtet, die Betriebssicherheit in Eigenverantwortung zu organisieren und zu gestalten. Eine Delegation, z.B. an befähigte Personen, kann nur auf das Handeln bezogen werden und ist somit keine vollständige Delegation, die auch die Haftung und Verantwortung beinhaltet.

Somit wird ein modernes technisches Management immer komplexer, womit das Risiko für das verantwortliche Management wächst. Da auch keine Enthaftung durch staatliche Überwachungsstellen oder Zertifikate mehr erfolgt, ist es wichtig, eine innerbetriebliche Organisation aufzubauen, die nachweislich den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Pflichtenübertragung ist dabei ein wichtiges Instrument um die Haftung zu minimieren.

 

Der Aufbau einer gut funktionierenden betrieblichen Organisation umfasst die Bereiche:

     - Organisation

     - Prozesse

     - Spezielle Dokumentationen

     - Arbeitsmittel: Überwachungsbedürftige Anlagen

     - Umgang mit Arbeitsmitteln

 

Was ist zu tun?

     - Analyse und Erfassung der IST- Situation im Unternehmen durch Gespräche und/ oder Workshops

     - Erstellung und Umsetzung eines Maßnahmeplans zur Erfüllung der Anforderungen der BetrSichVO

 

Unsere Sicherheitsingenieure unterstützen und beraten Sie in allen Phasen der Umsetzung der BetrSichVO in Ihrem Unternehmen und binden für spezielle Fragestellungen geeignete Spezialisten in das Beratungsteam ein. Wie weit und wie  ausführlich wir Sie in den einzelnen Phasen begleiten entscheiden Sie selbst.

 

Technic Inspect GmbH  | tolls@technic-inspect.de
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